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Über Claudia

Qualifikationen:

  • Zertifizierte Hundetrainerin (Vet.amt anerkannt), ZH-HAB-0981-261005

  • Zertifizierte Welpenförderung,
    ZH-HAB-1111-280612

  • FBA für Mehrhundehaltung

  • Zertifizierte Bachblütenberaterin für Hunde

  • Volontariat mit süditalienischen Strassenhunden (4 Jahre)

  • fast 40 Jahre Hundeerfahrung
     

Schon als ganz kleines Mädchen glaubte ich, jedes Tier wäre in Not und wartete nur darauf, von mir nach Hause genommen zu werden. Da ich mitten auf dem  Land, umgeben von Bauernhöfen, aufgewachsen bin, hatte ich viel zu tun. Aber meine Mutter auch, weil ich alle "geretteten" Katzen und Hunde natürlich wieder ihren Besitzern zurück geben musste. Meinen ersten eigenen Hund hatte ich mit 20 Jahren, Queenie, eine Bobtail-Hündin, dann kam Lolli, eine Dalmatinerin, danach viele Hütehunde und ein Einsatz auf den Strassen Süditaliens. 2020 kehrte ich nach knapp 5 Jahren in die Schweiz zurück, mit im Gepäck waren zwei Strassenhunde, Simba und Marroni. Beide hätten sie sterben sollen. Marroni hat  einen wunderbaren Platz in Herrliberg gefunden, Simba lebt bei mir.

Seit 30 Jahren begleiten mich nunmehr Hunde, meist Hunde aus dem Tierschutz. Als professionelle und zertifizierte Hundetrainerin und zertifizierte Bachblütenberaterin für Hunde geht es mir stets um das Wohl und die Würde des Hundes.

Hund ist nicht gleich Hund. Jeder Hund hat sein Wesen und seinen Charakter, beides darf gelebt werden.

Weiterbildungen 2023/24:

  • Herdenschutzhunde

  • Verhaltenspsychologie

  • Mimik 

  • Resozialisation von Tierschutzhunden

  • Sozialisation, Gewöhnung, Desensibilisierung

  • Ressenspezifische Schwerpunkte in der Hundeerziehung

  • Hunde führen

  • Verhaltens- und Zwangsstörungen

  • Das feine Führen der Hunde

  • Calming Signals

  • Stress beim Hund

  • Angst und Furcht

  • Botenstoffe

  • Impulsiv und unberechenbar

  • Bedeutung von Persönlichkeit

  • Der aggressive Hund

  • Bindung und Persönlichkeit

  • Hunde führen

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Meine Hunde:

  • Queenie, Bobtail, weiblich. Sie kam aus einer Zucht in der CH, schwer krank und hätte als Welpe eingeschläfert werden sollen.

  • Lolli, Dalmatiner, weiblich. Sie wurde in die CH geschleppt und unter miserablen Bedingungen als Zuchtmaschine missbraucht. 
  • Nonnino, Yorki, männlich, wurde in Süditalien "weggeworfen", weil er krank war.
  • Simba , Maremanno Mix, Strassenhund. Simba wurde als Welpe ausgesetzt und ich habe ihn im Alter von ca. 14 Monaten gefunden und aufgenommen.
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Simba, mein 4. Hund

Begegnete mir auf den Strassen Süditaliens, wo ich knapp 5 Jahre unterwegs war und versuchte, dem Elend der Strassenhunde etwas entgegenzusetzen. Einige Hunde konnten gerettet werden, viele blieben zurück. Es kämpfen Menschen vor Ort, damit sie es besser haben können, sollen, aber solange der Tierschutz in den Händen von kriminellen Organisationen ist, wird sich kaum etwas ändern, leider!

Veterinäramt anerkannt

Unsere AGB sind Bestandteil des Betreuungsvertrages, bitte lesen Sie diese!

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist die Tagesbetreuung von Hunden. Interessenten haben die Möglichkeit, sich vor Vertragsbeginn kostenlos über den Umfang der Betreuung und die damit verbundenen Abläufe beraten zu lassen. Impfschutz & Gesundheitszustand des Tieres Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Zudem sind die erforderlichen Schutzimpfungen, deren Nachweis jährlich durch Vorlage des Impfpasses und einer Kopie zu erbringen,  vollständig vorhanden. Diese Pflicht obliegt dem Tierhalter. Bei nicht ordnungsgemäss durchgeführten Impfungen behält sich der  Hundehort Limberg das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund im letzten Jahr die folgenden Impfungen erhalten hat: eine Kombinationsimpfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Lepto 6. Zusätzlich empfehlen wir die nasale Impfung gegen Zwingerhusten sowie die Tollwutimpfung. Er bestätigt ausserdem, dass der Hund regelmässig entwurmt wird. Läufige Hündinnen sind mindestens 5 Tage vor Beginn der Betreuung anzumelden.  Versicherungen und Haftung Der Hundehalter bestätigt, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund vorliegt. Der Besitzer übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Schäden, die durch ihn, sein Tier oder seine Begleitpersonen verursacht werden. Der Hundehort Limberg ist von jeglicher Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während des Hundetrainings entstehen, sowie für Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch die betreuten Tiere verursacht werden, ausgeschlossen. Der Tierbesitzer übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch sein Tier während des Aufenthalts beim Hundehort Limberg  entstehen. Im Falle eines notwendigen Tierarztbesuchs aufgrund von Krankheit oder Unfall während der Betreuung trägt der Tierhalter die entstehenden Kosten. Der Hundehort Limberg ist verpflichtet, den Tierhalter vor oder während des Tierarztbesuchs unverzüglich zu kontaktieren. Für Verletzungen, die Tiere während der Betreuungszeit erleiden, übernimmt der Hundehort Limberg keine Haftung. Der Hundehort Limberg trägt keine Verantwortung für Krankheiten, Verletzungen oder den Tod eines Tieres, die während des Aufenthalts auftreten. In Notfällen ist der Hundehort Limberg befugt, einen Tierarzt nach eigener Wahl zu konsultieren und im Interesse des Wohlergehens des Hundes Entscheidungen zu treffen, die bis zur Euthanasie reichen können. Auch bei sorgfältiger Betreuung kann ein Tier aus dem Hundehort Limberg entweichen. Sollte das Tier trotz intensiver Bemühungen nicht wiedergefunden werden, hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Schadenersatz.  Öffnungszeiten Der Tierhalter ist verpflichtet, sein Tier zum vereinbarten Termin abzuholen. Sollte die Abholung nicht fristgerecht erfolgen, werden entstehende Kosten dem Tierbesitzer in Rechnung gestellt. Der Hundehort Limberg  behält sich das Recht vor, einen zusätzlichen Aufschlag zu berechnen. Tageshunde: Falls Sie den Termin für Ihren Hund nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden im Voraus, damit wir den Platz anderweitig vergeben können. Bei Absagen, die kurzfristiger erfolgen, wird der volle Preis für die Tagesbetreuung berechnet. Bitte beachten Sie, dass Stornogebühren sofort fällig sind, unabhängig von den Gründen der Stornierung. Das Bringen und Abholen von Hunden erfolgt gemäss zeitlicher Vereinbarung zwischen dem Tierhalter und dem Hundehort Limberg Diese Zeiten müssen zwingend eingehalten werden! Wir legen Wert darauf, dass in solchen Fällen umgehend per Whatsapp informiert wird.  Zahlung & Infos Die Bezahlung für die Betreuung  ist spätestens bei der Übergabe des Tieres an den Hundehort Limberg zu leisten. Sie haben die Möglichkeit, in bar zu zahlen oder via TWINT.  Die detaillierten aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste unserer Betreuungsvereinbarung oder von unserer Webseite www.hauptsache-hund.ch.Sowohl der Anreisetag als auch der Abreisetag werden als ganze Tage berechnet. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Wenn jemand sein Tier ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten bringen oder abholen möchte, fällt ein Zuschlag an. Wenn ein Tier mehr als zwei Tage nach dem vereinbarten Abholtermin nicht abgeholt wird, der Tierhalter sich nicht bei uns meldet und auch wir keinen Kontakt herstellen können, wird das Tier einem Tierheim übergeben. Die Auswahl des Tierheims erfolgt durch die den Hundehort Limberg. Die entstehenden Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Allgemeine Bedingungen Reservationen für Betreuung müssen in schriftlicher Form erfolgen und werden von uns wiederum schriftlich bestätigt (Mail oder WhatsApp).Bevor ein neuer Hund aufgenommen wird, findet ein Einführungsgespräch mit dem Hundehalter statt, und es wird ein Probetag für den Hund vereinbart. Die Dauer des Probeaufenthalts legt der Hundehort Limberg fest.  Der Probetag ist kostenpflichtig und entspricht dem Tagespreis. Hundebesitzer sind verpflichtet, den Hundehort Limberg  über etwaige kantonale Auflagen ihres Hundes zu informieren und eine Kopie dieser Auflagen zu übergeben. Bei entsprechender Anfrage ist der Hundehort Limberg dazu verpflichtet, Kundendaten an das kantonale Veterinäramt (BLV) weiterzugeben. Der Hundehort Limberg  übernimmt keine Kosten und Folgekosten, die durch die Trächtigkeit einer Hündin und die Versorgung der daraus resultierenden Welpen entstehen. Der Hundehort Limberg  behält sich das Recht vor, dem Hund im Bedarfsfall einen Maulkorb anzuziehen. Die Aufnahme von kranken oder verletzten Tieren erfolgt ausschliesslich nach Absprache zwischen dem Hundehort Limberg und dem behandelnden Tierarzt. Der Hundehort Limberg behält sich das Recht vor, die Aufnahme eines Tieres abzulehnen, wenn dieses Symptome einer (ansteckenden) Krankheit zeigt, und kann aus diesem Grund auch von einem bereits geschlossenen Betreuungsvertrag zurücktreten. Dies gilt besonders, wenn der Tierhalter bis zum Tag der Übergabe keine entsprechenden Angaben gemacht oder Hinweise gegeben hat. In solchen Fällen hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Schadenersatz, insbesondere nicht für Kosten, die durch die Notwendigkeit einer alternativen Unterbringung des Tieres entstehen. Die von dem Tierhalter ausgefüllte Betreuungsvereinbarung ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und muss bei der Abgabe des Tieres unterschrieben vorliegen oder bei der Abgabe unterschrieben eingereicht werden. Der Tierhalter trägt die volle Haftung für Schäden, die durch fehlerhaftes Ausfüllen der Vereinbarung und/oder das Fehlen von Daten im Kundendatenstamm entstehen. Der Hundehort Limberg verpflichtet sich, Hunde artgerecht und entsprechend ihrem natürlichen Verhalten zu betreuen sowie das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen einzuhalten. Änderungen dieser Bestimmungen müssen schriftlich vorliegen. Mündliche Erklärungen sind, ausgenommen der Bring- und Abholzeiten, unwirksam. Die persönlichen Vertrags- und Rechnungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung. Mit der Unterschrift der Betreuungsvereinbarung (Vertrag) bestätigt der Tierhalter, die vorliegenden AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Das anwendbare Recht und der Gerichtsstand werden gemäss der Vereinbarung auf den Sitz des Hundehort Limberg festgelegt. Der Hundehort Limberg behält sich das Recht vor, am ordentlichen Gerichtsstand zu klagen. In jedem Fall gilt Schweizerisches Recht. Ein grosser Teil vom Innen- und Aussenbereich des Hundehort Limberg  wird Video überwacht.  Hinweis zur Veröffentlichung von Bild und Filmmaterial: Es können Bild- und Filmaufnahmen entstehen, auf denen Ihr Tier zu erkennen ist. Sollte eine Veröffentlichung des eigenen Tieres auf Film- oder Bildmaterial nicht erwünscht sein, ist uns dies mitzuteilen. Die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen können von uns jederzeit angepasst werden. Stand : 01.06.2025 / Hundehort Limberg, Forch

Hauptsache Hund Hundeschule im Raum Pfannenstiel

 Email: hauptsache-hund@gmx.ch / Vetamt-Nummer: ZH-HAB-0981-261005

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